IDW S6 SANIERUNGSGUTACHTEN
In einer Krise verlangen die Banken häufig ein unabhängiges Gutachten nach dem Standard IDW S6 als Voraussetzung dafür, Kreditlinien zur Verfügung stellen oder aufrecht zu erhalten. Worauf kommt es dabei an?
1. Zunächst einmal: Warum verlangt die Bank ein Sanierungsgutachten?
Ein Sanierungsgutachten soll Ihren Finanzierungspartnern aufzeigen, ob und wie Ihr Unternehmen langfristig am Markt bestehen kann. Es geht also um die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Ihres Unternehmens. Ein Sanierungskonzept schafft damit die Grundlage für die Vergabe von Krediten, und zwar auch in Verlustsituationen. In einer angespannten Ergebnis- oder Liquiditätssituation ist diese Darstellung der zukünftigen Ertrags- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens für eine Kreditvergabe unverzichtbar. Ohne Sanierungsgutachten eines unabhängigen Beraters wird ein in der Krise befindliches Unternehmen kaum eine weitere Finanzierung erhalten.
2. Das ist wichtig für Sie: Wann gilt Ihr Unternehmen als sanierungsfähig gemäß IDW S6 Standard?
Wenn ein Sanierungsgutachten notwendig wird, fordern externe Finanzierungspartner die Vorlage eines Gutachtens nach dem IDW-Standard S6. Ein solches Sanierungskonzept enthält in seinem ersten Teil Aussagen über die wesentlichen Unternehmensdaten, Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie rechtliche und ökonomische Einflussfaktoren. Es beschreibt sodann auf der Grundlage einer systematischen Lagebeurteilung die im Hinblick auf das Leitbild des sanierten Unternehmens zu ergreifenden Maßnahmen. Gleichzeitig quantifiziert es deren Auswirkungen im Rahmen einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung (integrierte Planung).
Ihr Unternehmen gilt als sanierungsfähig gemäß IDW S6 Standard wenn einerseits die vorgesehenen Beiträge der betroffenen Interessengruppen – dazu gehören vor allem die Gesellschafter, die Kreditgeber, das Management, Arbeitnehmer und die Lieferanten – durchsetzbar sind und andererseits die definierten operativen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen plausibel und umsetzbar erscheinen. Im Endergebnis muss auf dieser Grundlage eine positive Fortführungsprognose (Zahlungsfähigkeit) und nachhaltige Ertragsfähigkeit (im Wettbewerb) stehen.
3. Checkliste für Sie: Worauf kommt es bei der Wahl eines Sanierungsberaters an?
Ein Berater, der ein Sanierungskonzept nach IDW S6 erstellt, muss folgendes leisten:
- Analyse der Unternehmenslage
- Feststellen des Krisenstadiums und Analyse der Krisenursachen
- Aussagen zur Unternehmensfortführung (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung / Going Concern Prämisse)
- Leitbild des sanierten Unternehmens, an dem sich die Neuausrichtung orientiert
- Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise
- Integrierte Sanierungsplanung
Bantle & Wagner unterstützt Sie bei der Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6.