FORTFÜHRUNGSPROGNOSE

Ziel einer positiven Fortführungsprognose ist es, ein aussagekräftiges Bild über das künftige finanzielle Gleichgewicht und die Ertragspotenziale des Unternehmens zu geben.

Eine Fortführungsprognose kommt dann zum Tragen, wenn sich ein Unternehmen zwar in einer Ertrags- oder sogar in einer Liquiditätskrise befindet, die Bank aber kein umfassendes Sanierungskonzept zur Neukreditierung bzw. Kreditprolongation für notwendig hält.

Zudem gewinnt die positive Fortführungsprognose (gemäß HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2) für den Geschäftsführer eines Unternehmens rechtlich immer mehr an Bedeutung. Der Grund: Nur mit einer positiven Aussage zum künftigen finanzwirtschaftlichen Gleichgewicht ist der Geschäftsführer in einer Krisensituation umfassend gegen zivil- und ggf. strafrechtliche Risiken (Stichwort Insolvenzreife) geschützt.